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Kinder- und Jugendschutz beim KJR

Kinderschutz  – gemeinsam passen wir auf und setzen das Bundeskinderschutzgesetz um

Wir sorgen durch unsere Qualitätsstandards und die Zertifizierung durch den Landesjugendring dafür, dass unsere Jugendbildungsstätte zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche ist. Unsere Ferienangebote, Seminare und ausserschulischen  Bildungsangebote werden von erfahrenen und qualifizierten Jugendgruppenleitern durchgeführt. Die über eine entprechende Ausbildung und Qualifizierung verfügen. Führungszeugnisse werden von allen Mitarbeiter*innen und ehrenamtlichen Leitungskräften eingefordert.

Kinderschutz

Weiterentwicklung der fachlichen Standards

Durch das im Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist die Praxis der Jugendhilfe erneut aufgefordert, die fachlichen Standards im Kinderschutz weiterzuentwickeln. Den Frühen Hilfen und der Organisation und Gestaltung von Netzwerkstrukturen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.

Weitere Informationen

Auch § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ wurde nach sechs Jahren Geltung überarbeitet und neu sortiert.

Zentrale Aufgabe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe bleibt hier jedoch weiterhin, Signale von Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und deren Risiken für die Kinder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Insbesondere Einrichtungen der freien Jugendhilfe, die häufig nicht über die notwendige Fachkompetenz in Kinderschutzfällen verfügen können, sollen eine „insoweit erfahrene“ Fachkraft hinzuziehen, die sie bei der Risiko- und Ressourcenabschätzung und beim Elternkontakt unterstützt und begleitend berät.

Frau Birgit Hammermann, Geschäftsführerin des KJR und Leitung der Jugendbildungsstätte ist eine weitergebildete Fachkraft nach § 8a SGB VIII.

Appen musiziert
Auftaktveranstaltung mit dem Schirmherrn Ministerpräsident Daniel Günther am 28.02.2021

Weitere Auskünfte gibt Ihnen gerne:

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