Kinder- und Jugendschutz beim KJR

Kinderschutz  – gemeinsam passen wir auf und setzen das Bundeskinderschutzgesetz um

Wir sorgen durch unsere Qualitätsstandards und die Zertifizierung durch den Landesjugendring dafür, dass unsere Jugendbildungsstätte zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche ist. Unsere Ferienangebote, Seminare und ausserschulischen  Bildungsangebote werden von erfahrenen und qualifizierten Jugendgruppenleitern durchgeführt. Die über eine entprechende Ausbildung und Qualifizierung verfügen. Führungszeugnisse werden von allen Mitarbeiter*innen und ehrenamtlichen Leitungskräften eingefordert.

Kinderschutz in den Jugendverbänden

Sei stark, sag STOPP

Dieser Kinderschutzcomic entstand aus einer Initiative des VFL Pinneberg und wurde vom Team Prävention und Jugendarbeit des Kreises Pinneberg (der Kreisjugendpflege), der Kinderschutzfachkraft des Kreises, dem Kreissportverband Pinneberg, den Jugendfeuerwehren im Kreisfeuerwehrverband, der Katholischen Pfarrei Heiliger Martin sowie dem Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf und dem Kreisjugendring Pinneberg e.V. initiiert.
Gemeinsam rufen wir Kinder und Jugendliche dazu auf, stark zu sein und „Stopp“ zu sagen, wenn sie sich bedrängt oder belästigt fühlen, wenn sie ungefragt fotografiert werden oder ihre Privatsphäre in anderer Weise missachtet wird. Außerdem werden Hilfe-Kontakte genannt.
Erhältlich ist die Broschüre als Flyer bei allen Initiatoren.

Kinderschutz in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Pinneberg

Präsentation Kreis Pinneberg „Kinderschutz in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Pinneberg“

Die Fachkraft für Kinderschutz des Kreises Pinneberg und die Kreisjugendpflegerin haben eine Präsentation mit den grundlegenden Informationen zum Thema Kinderschutz in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit erstellt. Darin werden sowohl die Ansprechpersonen zu den Fragen des Kinderschutzes detailliert aufgeführt als auch wichtige Begriffe erklärt.
Der Handlungsleitfaden des Kreises Pinneberg zum Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen für ehren- und nebenamtlich Tätige in Vereinen und Verbänden kann hier abgerufen werden.

Kinderschutz

Weiterentwicklung der fachlichen Standards

Durch das im Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist die Praxis der Jugendhilfe erneut aufgefordert, die fachlichen Standards im Kinderschutz weiterzuentwickeln. Den Frühen Hilfen und der Organisation und Gestaltung von Netzwerkstrukturen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.

Weitere Informationen

Auch § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ wurde nach sechs Jahren Geltung überarbeitet und neu sortiert.

Zentrale Aufgabe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe bleibt hier jedoch weiterhin, Signale von Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und deren Risiken für die Kinder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Insbesondere Einrichtungen der freien Jugendhilfe, die häufig nicht über die notwendige Fachkompetenz in Kinderschutzfällen verfügen können, sollen eine „insoweit erfahrene“ Fachkraft hinzuziehen, die sie bei der Risiko- und Ressourcenabschätzung und beim Elternkontakt unterstützt und begleitend berät.

Der Kreisjugendring berät seine Mitglieder bei Fragen zum Thema Kinderschutz und vermittelt zu insoweit erfahren Fachkräften nach § 8a SGB VIII.

Appen musiziert
Auftaktveranstaltung mit dem Schirmherrn Ministerpräsident Daniel Günther am 28.02.2021

Weitere Auskünfte gibt Ihnen gerne:

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