Kinder und Jugendliche aus Familien, die ALG II, Leistungen nach SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschuss erhalten oder aus anderen Gründen in diesem Jahr eine finanzielle Ermäßigung der Teilnehmerbeiträge benötigen: Aus finanziellen Gründen schließen wir kein Kind aus! Sprechen Sie uns bitte in der KJR-Geschäftsstelle an.
Alle Aktionen der „Aktion Ferienpass 2024“ sind für die Förderung im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes, im Kreis Pinneberg, anerkannt.
Weitere Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket im Kreis Pinneberg: https://www.kreis-pinneberg.de/BuT
Wenn Sie Fragen oder Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gern an.