Allgemeine Geschäftsbedingungen Kreisjugendring Pinneberg e.V.
Jugendbildungsstätte Barmstedt – Belegungsvertrag
1. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Belegungsverträge der Jugendbildungsstätte Barmstedt sowie alle erbrachten Leistungen des Kreisjugendringes Pinneberg e.V.
2. Vertragspartner
1. Vertragspartner im Sinne dieses Vertrags ist stets die vertragsschließende Institution (bspw. Verein, Schule), die die Anmeldung vornimmt.
2. Die Nutzung der Jugendbildungsstätte erfolgt durch die angemeldeten Personen, unabhängig davon, ob diese namentlich genannt werden. Alle angemeldeten Personen gelten als Gäste im Sinne dieser Vertragsbedingungen.
3. Der Vertragsschließende haftet für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich der Zahlung der vereinbarten Leistungen, unabhängig davon, welche der angemeldeten Personen die Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen.
3. Vertragsabschluss, Anzahlung
1. Der Belegungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen Übermittlung des durch den Vertragspartner unterschriebenen Belegungsvertrags durch den Kreisjugendring Pinneberg e.V. zustande.
2. Es kann vereinbart werden, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet.
3. Der Kreisjugendring Pinneberg e.V. kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
4. Belegungsbedingungen
1. Gebuchte Zimmer und Etagen stehen Gästen ab 15:00 des vereinbarten Anreisetages und am vereinbarten Abreisetag bis 10:00 zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, wird jedoch über eine frühere Bereitstellung informiert, insofern sich diese ergeben sollte. Die gebuchten Seminarräume werden nach Absprache ab Anreise der Gäste zur Verfügung gestellt.
2. Alle Gäste verpflichten sich die Haus-/Umgangsregeln zu beachten, die Bestandteil des Belegungsvertrages sind. Die Vertragspartner haben die durch sie angemeldeten Personen über die Haus-/Umgangsregeln zu informieren.
3. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Haus-/Umgangsregeln, Sachbeschädigungen oder dergleichen können (einzelne) Gäste des Hauses verwiesen werden oder der Vertragspartner zu Schadensersatz herangezogen werden.
4. Zu beachten ist, dass die Jugendbildungsstätte eine Jugendfreizeitstätte mit Fokus auf außerschulische Jugendbildung ist und keine hoteltypischen Leistungen erbringt.
5. Einzelpersonen und private Gruppen werden nicht beherbergt.
5. Preise und Preisanpassungen
1. Es gilt grundsätzlich der im Vertrag vereinbarte Preis. Bei nicht ausdrücklich vereinbarten Preisen gilt die jeweils gültige Preisliste.
2. Es folgt eine preisliche Staffelung der Übernachtungsentgelte nach Kindern und Jugendlichen (bis 26 Jahren) aus Mitgliedsverbänden, Kindern und Jugendlichen (bis 26 Jahren) aus dem Kreis Pinneberg, Kinder und Jugendliche außerhalb des Kreises Pinneberg und Erwachsene.
3. Die Jugendbildungsstätte Barmstedt ist berechtigt die Preise nach Vertragsabschluss angemessen anzupassen. Es gilt jeweils die gültige – jeweils zum 01.01. des Anreisejahres veröffentlichte – Preisliste, auch für Verträge, die vor dem 01.01. des Anreisejahres geschlossen wurden.
4. Grundsätzlich ist es nicht möglich, einzelne Leistungen, die zum Vertrag gehören, aber nicht beansprucht werden (bspw. Mahlzeiten), von den vereinbarten Preisen abzuziehen.
6. Rücktritt vom Belegungsvertrag
1. Bis spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kann der Belegungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Anreisetag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
2. Stornofristen:
– Bei Stornierungen vom 90. bis 30. Tag vor Anreise werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
– Bei Stornierungen vom 29. bis 03. Tag vor Anreise werden 75 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
– Bei Stornierung ab dem 03. Tage vor Anreise werden 100% des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
3. Teilrücktritt:
– Teilrücktritte sind Reduktionen der Anzahl der Gäste im Vergleich zur im Vertrag vereinbarten Gästeanzahl.
– Teilrücktritte sind bis 14 Tage vor Anreise ohne Entrichtung einer Stornogebühr möglich, wenn sich die Anzahl der Gäste um höchstens 15 % reduziert. Bei mehr als 15 % gelten die Stornobedingungen.
– Für Teilrücktritte am Anreisetag (bspw. wg. Krankheit) von höchstens 15 % werden nur die Verpflegungskosten in Rechnung gestellt. Bei mehr als 15 % gelten die Stornobedingungen.
4. Rücktritt des Kreisjugendring Pinneberg e.V.
– Der Kreisjugendring Pinneberg e.V. ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Belegungsvertrag zurückzutreten. Der Kreisjugendring Pinneberg e.V. hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei sachlich berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
– Sachlich gerechtfertigte Gründe des Rücktritts sind bspw.
▫ Gründe höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder aus sonstigen vom Kreisjugendring Pinneberg e.V. nicht zu vertretenden Hinderungsgründen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
▫ Falls Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben des Vertragspartners oder Zwecks gebucht werden.
▫ Falls Veranstaltungen des Vertragspartners den Grundsätzen und Leitbild des Kreisjugendring Pinneberg e.V. widersprechen.
▫ Falls nach Vertragsschluss durch zuvor nicht bekannte Informationen die Jugendbildungsstätte begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung die Sicherheit, den laufenden Geschäftsbetrieb oder den Ruf des Kreisjugendring Pinneberg e.V. erheblich gefährden kann.
7. Zahlungsbedingungen
1. Die Abrechnung erfolgt in der Regel umgehend nach der Belegung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das angegebene Konto des Kreisjugendring Pinneberg e.V. zu überweisen.
2. Bei Zahlungsverzug ist der Kreisjugendring Pinneberg e.V. berechtigt Mahngebühren in Höhe von 15 Euro pro Mahnung zu erheben.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Elmshorn.