AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kreisjugendring Pinneberg e.V:

Jugendbildungsstätte Barmstedt – Beherbergungsvertrag / Nutzungsvertrag

1. Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Belegungsverträge der Jugendbildungsstätte Barmstedt sowie alle erbrachten Leistungen sowie für alle
    Nutzungsverträge(Serviceleistungen) des Kreisjugendringes Pinneberg e.V.

2. Vertragspartner

  1. Als Vertragspartner des Kreisjugendringes gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
  2. Die Nutzung der Jugendbildungsstätte und die in Anspruch nehmende Person sind Gäste/Kunden im Sinne der Vertragsbedingung.

3. Vertragsabschluss, Anzahlung

  1. Der Belegungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes/Kunden durch den Kreisjugendring Pinneberg e.V. zustande.
  2. Es kann vereinbart werden, dass der Gast/Kunde eine Anzahlung leistet.
  3. Der Kreisjugendring kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.

4. Umgangsregeln /Hausordnung

  1. Es gelten die Umgangsregeln, die Bestandteil des Belegungsvertrages sind.

5. Rücktritt vom Belegungsvertrag – Bezahlung und Stornierung

  1. Bis spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
    Stornofristen:
    – Bei Stornierungen vom 90. bis 30. Tag vor Anreise werden 50% des vereinbarten Unterkunftspreises berechnet.
    – Bei Stornierungen vom 30. bis 03. Tag vor Anreise werden 75% des vereinbarten Unterkunftspreises berechnet.
    – Bei Stornierung ab 03. Tage vor Anreise werden 100% des vereinbarten Komplettpreises für Unterkunft- und Verpflegung berechnet.
  2. Zahlungsfristen:
    Gestellte Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt zu begleichen. Die Mahngebühren betragen 15,–€ pro Mahnung.
    Gerichtsstand
  3.  Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Elmshorn.
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