Das Gesetz wurde Ende Januar im Bundestag beschlossen und muss jetzt noch im Bundesrat ratifiziert werden. Laut DBJR wird das Gesetz frühestens im Januar 2026 in Kraft treten. Den Entwurf findet ihr hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013183.pdf

Eine Stellungnahme des DBJR hier: DBJR_Stellungnahme_UBSKM-Gesetz-Ref-Entwurf.pdf

Welche Auswirkungen die Gesetzesänderung insbesondere hinsichtlich verpflichtender Schutzkonzepte für die Jugendverbandsarbeit haben und wie sich dieses Gesetz auf Landesebene auf die Trägervereinbarungen auswirken wird, ist noch unklar.

Der Landesjugendring hält euch u.a. auf seiner Homepage auf dem Laufenden und ist im Kontakt mit dem DBJR.