Nutzungsbedingungen

1).Betreiber des Pinneberg-Heimes ist der Kreisjugendring Pinneberg e.V.

Mit dem Pinneberg-Heim haben in erster Linie die in Vereinen organisierten Jugendlichen, Schulen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, Freizeiten, Klassenfahrten und Tagungen durchzuführen. Es werden folgende Prioritäten für die Reihenfolge der Belegungsberechtigten festgelegt:
a). Mitgliedsverbände des KJR, deren Partnergruppen, Schulen
b). Jugendverbände aus dem Kreisgebiet und deren Partnergruppen.
c). sonstige Träger von Jugendbildungsmaßnahmen.
d). Sonstige Einrichtungen mit Bezug zur Jugendarbeit
e). Jugendgruppen, die dem Ring politischer Jugend angehören und sich zur
freiheitlich, demokratischen Grundordnung bekennen
f). Erwachsenenverbände

2). Die Mindestbelegung im Haus ist mit 20 Personen festgelegt. Bei geringerer Anzahl muss die Differenz bezahlt werden.

3).Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und wird mit der schriftlichen Zusage für beide Seiten verbindlich.
Bei formloser, schriftlicher oder telefonischer Anmeldung wird ein Belegungsvertrag in zwei Ausfertigungen übersandt, wovon die Zweitschrift vom verantwortlichen Leiter unterschrieben zurückzusenden ist. Nebenabsprachen müssen stets schriftlich bestätigt werden.

4). Gruppen können nur aufgenommen werden, wenn ein Leiter die Gruppe begleitet und für sie verantwortlich zeichnet.

5). Die Preise für Übernachtung und Verpflegung, sowie Angebote des Heimleiters ergeben sich aus den gültigen Preislisten. Die zur Zeit gültigen Preislisten und Fristen sind Bestandteil des Belegungsvertrages.
Beträge unter 25,oo EUR sind in bar zu entrichten.

6). Eine schriftliche Absage der Belegung ist bis zu 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme kostenfrei möglich. Bei Nichteinhaltung der Abmeldefrist muß eine prozentuale Entschädigung gezahlt werden. Auf die Entschädigung wird insoweit verzichtet, wie Übernachtung und Verpflegung in der betroffenen Zeit von anderen Gästen in Anspruch genommen werden. Eine Absage muß schriftlich erfolgen.

7). Folgende Sachen sind von der Gruppe mitzubringen:
Bettwäsche (Bettbezug, Kopfkissenbezug) oder Jugendherbergsschlafsack und ein Bettlaken; gegen Kostenerstattung können die Sachen auch in dem Pinneberg-Heim ausgeliehen werden. Grundsätzlich ist das Pinneberg-Heim eine Einrichtung mit Vollverpflegung. Außerhalb der Saison (1.4.-31.10.) kann Selbstversorgung verabredet werden.

8). Jeder Gruppe stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung: zugewiesene Schlafräume, Dusch- und Waschräume, ein Speise- und Gruppenraum, das Außengelände mit diversen Freizeitmöglichkeiten.

9). Die Hausordnung ist anzuerkennen und den Anweisungen des Heimleiters und anderer beauftragter Personen ist Folge zu leisten. Bei gröblicher Verletzung der Benutzungsbedingungen und der Hausordnung ist ein Verweis einzelner Teilnehmer bzw. der ganzen Gruppe möglich. Gruppen können auch von einer weiteren Belegung ausgeschlossen werden.

10). Für alle von einem Mitglied der Gruppe verursachten Schäden an Gebäude, Inventar, Material und Fahrzeugen sind dem Kreisjugendring Pinneberg e.V. gegenüber gesamtschuldnerisch der Vertragspartner und der Verursacher haftbar.
Bei der Nutzung der Räume bzw. Rückgabe von entliehenem Material ist jeder Schaden unaufgefordert dem Heimleiter zu melden.

11). Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände und Sachen übernimmt der Kreisjugendring Pinneberg e.V. nicht. Für Fahrzeuge aller Art, die auf dem Parkplatz vor dem Grundstück bzw. mit Genehmigung der Heimleitung auf dem Gelände des Pinneberg-Heimes abgestellt sind, wird nicht gehaftet.

12). Die Hinweise für den Aufenthalt in dem Pinneberg-Heim, sowie die Heimordnung werden zur Kenntnis genommen und beachtet.

13). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge

14). Am Ende des Aufenthaltes wird vom Kreisjugendring Pinneberg e.V. die Rechnung über die Aufenthaltskosten ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Rechnung auf unser Konto bei der Sparkasse Südholstein, Konto: 22 4000 0, BLZ. 230 510 30 zu überweisen. Bei Überschreiten der Frist müssen wir Verzugszinsen in banküblicher Weise berechnen.

Barmstedt den 01.01.2005


News

Seite 1 von 29  > »

Barmstedt, 30.01.2012
1.000,- € in der Jugendarbeit zu gewinnen!
Barmstedt, 26.01.2012
Bist du interessiert an Zukunftsthemen und willst mit gestalten? Das ist am 04. Februar um 9.30 Uhr im Landeshaus in Kiel beim Jugendkongress möglich.
Barmstedt, 22.12.2011
Frohe Weihnachten und einen guten Start ins Neue Jahr!



Kreisjugendring Pinneberg e.V.
Düsterlohe 5
25355 Barmstedt
Telefon: 04123 / 900-260
verband@kjr-pi.de