Nutzungsbedingungen

1).Träger der Jugendbildungsstätte ist der Kreisjugendring Pinneberg e.V.
Durch die Jugendbildungsstätte soll in erster Linie den organisierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit gegeben werden, sich im Bereich der Jugendarbeit aus und fortzubilden, d.h. Lehrgänge, Seminare, Tagungen und Freizeiten durchzuführen. Die Staffelung der Nutzungsgebühren kann in der aktuellen Preisliste nachgelesen werden.

2). Mindestbelegung im DG und OG je 15 Personen, im EG 10 Personen

3).Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und wird mit der schriftlichen Zusage für beide Seiten verbindlich.
Bei formloser, schriftlicher oder telefonischer Anmeldung wird ein Belegungsvertrag in zwei Ausfertigungen übersandt, wovon die Zweitschrift vom verantwortlichen Leiter unterschrieben zurückzusenden ist. Nebenabsprachen müssen stets schriftlich bestätigt werden.

4). Gruppen können nur aufgenommen werden, wenn ein Leiter die Gruppe begleitet und für sie verantwortlich zeichnet.

5). Die Preise für Übernachtung, Verpflegung, Material-, Fahrzeugkosten und Sonderleistungen ergibt sich aus der gültigen Preisliste. Die zur Zeit gültigen Preislisten sind Bestandteil des Belegungsvertrages.

6). Eine schriftliche Absage der Belegung ist bis zu vier Wochen vor Beginn kostenfrei möglich. Bei Nichteinhaltung der Abmeldefrist muß eine Entschädigung in Höhe der Übernachtungsgebühr sowie 20% des vereinbarten Verpflegungssatzes gezahlt werden. Auf die Entschädigung wird insoweit verzichtet, wie Übernachtung und Verpflegung in der betroffenen Zeit von anderen Gästen in Anspruch genommen werden. Die Entschädigungszahlung findet auch bei Nutzung und Reservierung von Materialien Anwendung. Eine Absage muß schriftlich erfolgen.

7). Folgende Sachen sind von der Gruppe mitzubringen:
Bettwäsche (Bettbezug, Kopfkissenbezug) oder Jugendherbergsschlafsack und ein Bettlaken; Geschirrhandtücher, umweltfreundliche Reinigungsmittel und große Müllbeutel. Gegen Kostenerstattung können die Sachen auch in der Jubi ausgeliehen werden. Grundsätzlich sind die Belegungseinheiten für Selbstversorger gedacht (einschließlich Reinigung der Belegungseinheit/en).

8). Jeder Gruppe stehen je Etage folgende Räumlichkeiten zur Verfügung: zugewiesene Schlafräume, Dusch- und Waschräume, eine Küche mit dem dazugehörigen Inventar, ein Gruppenraum, ein großer Kommunikationsflur.

9). Die Hausordnung ist anzuerkennen und den Anweisungen des Heimleiters und anderer beauftragter Personen ist Folge zu leisten. Bei gröblicher Verletzung der Benutzungsbedingungen und der Hausordnung ist ein Verweis einzelner Teilnehmer bzw. der ganzen Gruppe möglich. Gruppen können auch von einer weiteren Belegung ausgeschlossen werden.

10). Für alle von einem Mitglied der Gruppe verursachten Schäden an Gebäude, Inventar, Material und Fahrzeugen sind dem Kreisjugendring Pinneberg e.V. gegenüber gesamtschuldnerisch der Vertragspartner und der Verursacher haftbar.

11). Die ausgeliehenen Fahrzeuge dürfen nur von Fahrern gelenkt werden, die, die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen.
Die Fahrzeuge (Bus, Anhänger, usw.) sind besenrein und aufgetankt bis spätestens zum vereinbarten Termin an den KJR zurückzugeben. Bei der Rückgabe ist jeder Schaden an den Fahrzeugen unaufgefordert dem KJR zu melden.

12). Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände und Sachen übernimmt der Kreisjugendring Pinneberg e.V. nicht. Für Fahrzeuge aller Art, die auf dem Parkplatz vor dem Grundstück bzw. mit Genehmigung der Heimleitung auf dem Gelände der Jugendbildungsstätte abgestellt sind, wird nicht gehaftet.

13). Die Hinweise für den Aufenthalt in der Jugendbildungsstätte, sowie die Heimordnung werden zur Kenntnis genommen und beachtet.

14). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge

15). Am Ende des Aufenthaltes wird von der Heimleitung die Rechnung über die Aufenthaltskosten ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Rechnung auf unser Konto bei der Sparkasse Südholstein, Konto: 22 4000 0, BLZ. 230 510 30 zu überweisen. Bei Überschreiten der Frist müssen wir Verzugszinsen in banküblicher Weise berechnen.


Barmstedt den 03. April 2007

 



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Telefon: 04123 / 900-260
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