Teilnahmebedingungen
1.) Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung kann nur schriftlich beim KJR erfolgen. Sie wird wirksam durch die schriftliche Bestätigung durch den KJR und die Überweisung des Teilnehmerbeitrages auf das Konto des Kreisjugendringes zum genannten Zahlungstermin.
2.) Zahlungsbedingungen
Da der KJR in vielen Bereichen der Ferienfahrten in Vorleistung treten muß, bitten wir die Überweisung des angegebenen Teilnahmebetrages nach der schriftlichen Bestätigung durch den KJR. Eine Kostenübernahme durch Dritte (z.B. Sozialämter) oder Ratenzahlung ist im Einzelfall nach Absprache mit uns möglich.
3.) Teilnahmerücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Antritt der Fahrt schriftlich vom Vertrag zurück- treten. Wenn der Teilnehmer nach Ablauf von 2 Wochen, nach Erhalt der Anmeldebestätigung zurücktritt, ist der KJR berechtigt Rücktrittskosten in Rechnung zu stellen. Bei einem Rücktritt später als 30 Tage vor Abfahrtsbeginn können die Reisekosten nicht erstattet werden. Es kann aber ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Ein Verwaltungskostenanteil von 25.-- € wird auf jeden Fall einbehalten.
4.) Rücktritt durch den KJR
Der KJR kann vom Reisevertrag bei nicht zu vertretenen Unmöglichkeiten (Streik, Krieg, Katastrophen) ohne Frist zurücktreten. Ferner kann der KJR die Reise bis zu 2 Wochen vor Beginn absagen, wenn die festgesetzte Teilnehmerzahl erheblich unterschritten wird oder andere zwingende Gründe eine Absage erfordern.
5.) Preise
Alle Preise gelten unter der Voraussetzung, daß die üblichen Zuschüsse gewährt werden. Jede/r Teilnehmer erklärt sich bereit, die durch Kürzung der öffentlichen Mittel entstandenen Defizite anteilig nachzuzahlen. Preisänderungen der Transportunternehmen oder anderer Leistungen bleiben vorbehalten.
6.) Haftung
Der KJR haftet für eine gewissenhafte Freizeitvorbereitung und Durchführung, sowie für ein Verschulden der mit der Betreuung beauftragten Personen. Alle Freizeitteilnehmer sind unfall- und haftpflichtversichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Krankheit, selbstverschuldete Unfälle oder Verlust von Gegenständen* *Versicherungen dieser Art müssen privat und selbstständig abgeschlossen werden.
7.) Freizeitleitung
Für jede Freizeit ist ein Team von Mitarbeitern verantwortlich. Mit der Anmeldung wird erklärt, daß den Weisungen der Mitarbeiter nachzukommen ist. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind für uns selbstverständlich. Bei groben Verstoß gegen die Freizeitordnungen ist der Leiter berechtigt, den/die Teilnehmer/in auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
Die angeführten Bedingungen gelten für alle Teilnehmer/innen und deren Eltern und dem Veranstalter als verbindliche vertragliche Vereinbarung.
Wir hoffen, daß jede/r Teilnehmer/in dazu beiträgt, daß eine frohe Freizeitgemeinschaft entsteht und die Freizeit zu einem unvergeßlichen Erlebnis wird.
News
Kreisjugendring Pinneberg e.V.
Düsterlohe 5
25355 Barmstedt
Telefon: 04123 / 900-260
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