JugendleiterIn-Card (Juleica)
Die bundeseinheitliche Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Seit Januar 1999 ist die bundeseinheitliche Jugendleiter/in-Card (Juleica) erhältlich. Sie ersetzt den bisherigen Jugendgruppenleiterausweis.
- zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit;
zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit, Kultur, Polizei, Konsulate, Informations- und Beratungsstellen);
zur Freistellung von der Arbeit nach § 23 Abs. 1 des Jugendförderungsgesetzes (JuFöG);
als Anspruchsvoraussetzung für die Erstattung von Verdienstausfall;
für die Inanspruchnahme von finanziellen Vergünstigungen für Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Nähere Informationen zum Erhalt der Jugendleiter/in-Card erhalten Sie hier:
Simon Schütt, Tel.: 04123 - 90 02 66 oder simon.schuett@kjr-pi.de
oder
Kreis Pinneberg/Fachdienst Jugend
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Kreisjugendring Pinneberg e.V.
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Telefon: 04123 / 900-260
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